Rechtliches
Meiner pflegerischen Arbeit am Menschen liegt das Berufsgesetz der Gesundheits- und Krankenpflege zugrunde. Dabei fokussiere ich mich überwiegend auf Tätigkeiten die im §14 (Pflegerische Kernkompetenzen) verankert sind. Diese darf ich als freiberufliche Gesundheits- und Krankenpflegerin eigenverantwortlich durchführen.
Bei Tätigkeiten, die in den Bereich des §15 (Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie) fallen, brauche ich eine ärztliche Anordnung. Diese Tätigkeiten übernehme ich nur im ausgewählten Bedarfsfall und in Abstimmung mit dem jeweils behandelnden ärztlichen Dienst.